|
Allgemeine
Geschäftsbedingungen von Projekto Español:
Teilnahmebedingungen
- Die Kursteilnehmer müssen grundsätlich
das 17. Lebensjahr vollendet haben. Abweichende Regelungen bedürfen
einer gesonderten Vereinbarung.
- Der Kursteilnehmer muß sich vor der
Anmeldung selbst vergewissern, daß seiner Kursteilnahme in Spanien keine
Hindernisse entgegenstehen.
- Als Kursgebühr gilt die Gebühr als
vereinbart, die zum Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung laut geltender
Preisliste festgesetzt ist. Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung von
60 € zu entrichten. Die Anzahlung wird mit den Gesamtgebühren verrechnet.
Es wird keine Anmeldegebühr erhoben. Sämtliche Bankgebühren gehen grundsätzlich
zu Lasten des Kursteilnehmers.
- Der Vertrag zwischen der Schule und
dem Kursteilnehmer kommt dadurch zustande, daß die Schule die Anmeldung
schriftlich bestätigt. Falls die Schule die Anmeldung aus wichtigen
Gründen nicht bestätigen kann, wird die geleistete Anzahlung dem Kursteilnehmer
in voller Höhe erstattet.
- Tritt ein Teilnehmer vom Besuch eines
Sprachkurses zurück, so ist die Schule zur Rückzahlung der Kursgebühr
nur dann verpflichtet, wenn die Rücktrittserklärung mindestens drei
Wochen vor Kursbeginn in schriftlicher Form bei der Schule eingegangen
ist. Die Schule behält in diesem Falle die Anzahlung von 60 € ein. Falls
die Rücktrittserklärung weniger als drei Wochen vor Kursbeginn erfolgt,
werden die Gebühren für Unterricht und Unterbringung für die Dauer von
2 Wochen berechnet.
- Bei vorzeitiger Abreise und/oder
Kursabbruch aus persönlichen Gründen, in extremen Fällen schlechten
Benehmens oder bei Gesetzesverstößen gehen alle entstehenden Kosten
zu Lasten des Teilnehmers. Gezahlte Gebühren für Kurs und Unterbringung
werden in diesen Fällen nicht zurückerstattet.
- Preisnachlässe bei An- oder Abreise
während der Woche (aufgrund von Flugverbindungen, etc.) können nicht
gewährt werden. An nationalen oder lokalen Feiertagen, an denen kein
Unterricht stattfindet, werden keine Kursgebühren erstattet.
- Falls zu Beginn der gebuchten Kursperiode
die laut Kursbeschreibung erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 3
Studenten im Ausnahmefall nicht gegeben sein sollte, ist die Schule
berechtigt, den Kurs - unter Berücksichtigung der pädagogischen Zielsetzung
- in geänderter Form durchzuführen. Anstelle des Gruppenunterrichts
wird in diesem Fall Einzel-, bzw. Zweierunterricht in reduzierter Gesamtstundenzahl
angeboten.
- Gemeinsam mit Gebühren für Kurs und
Unterbringung wird eine Kaution von 30 EURO erhoben. Die Kaution wird
bei der Abreise unter Erfüllung der folgenden Konditionen zurückerstattet.
- Rückgabe des Lehrbuches
(kann auch gekauft werden) in unbeschriebenem und sauberem Zustand.
- Übergabe der Unterbringung
in ordnungsgemäßem und sauberem Zustand.
- Befindet sich der
Student zum ausgemachten Zeitpunkt der Übergabe des Zimmers nicht
in der Wohnung, wird die Kaution nicht zurückerstattet.
- Bei Verursachung eines Schadens in
der Unterbringung muss die Schule darüber unverzüglich informiert werden.
Besteht bereits ein Schaden bei Ankunft, verursacht durch vorherige
Bewohner, und wird dieser nicht am ersten Unterrichtstag gemeldet, wird
der momentane Bewohner für den Schaden verantwortlich gemacht. Falls
sich kein Student für einen verursachten Schaden verantwortlich zeigt,
werden die Kosten der Behebung auf sämtliche Bewohner umgelegt.
- In Bezug auf die Unterbringung im
Apartment bestehen die folgenden Verhaltensregeln. In extremen Fällen
von Mißachtung behält sich die Schule das Recht vor, den Studenten von
der Schule zu verweisen ohne das geleistete Gebühren zurückerstattet
werden:
- Partys innerhalb
der Wohnungen sind nicht gestattet.
- Erhaltung von Ordnung
und Sauberkeit innerhalb des Zimmers und der Gemeinschaftsräume.
- Die Übernachtung
von jeglichen Personen, die nicht in der Wohnung eingeschrieben sind
ist strengstens untersagt.
- Die Kursgebühr schließt keinen Versicherungsschutz
ein. Der Kursteilnehmer ist für den Abschluß einer Kranken-, Unfall-
und Haftpflichtversicherung selbst verantwortlich.
- Für Schäden aller Art, die der Kursteilnehmer
verursacht hat, haftet dieser unmittelbar gegenüber dem Geschädigten.
Wird die Schule für diese vom Kursteilnehmer verursachten Schäden in
Anspruch genommen, so hat sie gegen den Kursteilnehmer Anspruch auf
Ersatz.
- Die Schule haftet nicht für den Ausfall
ihrer Leistungen durch höhere Gewalt oder aus sonstigen Gründen, die
sie nicht zu vertreten hat.
- Als Gerichtsstand wird Alicante vereinbart.
|